Qualifikationen und Begriffserklärungen

Fachanwältin für Familienrecht

Aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht wurde mir im Juni 2008 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen. Als Fachanwältin für Familienrecht ist man in einem breiten Spektrum rechtlicher Auseinandersetzungen tätig, z.B. Trennung, Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht, Hausratsaufteilungen, Vaterschaftsfeststellung, Adoptionen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, Ehe- oder Partnerschaftsverträge, usw.

Einen Fachanwaltstitel darf nur erhalten und behalten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse im Fachgebiet – der Erwerb erfolgt idR. durch einen Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und mindestens drei bestandenen Aufsichtsarbeiten
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Fachgebiet - dieser Nachweis erfolgt idR. durch das Absolvieren von mindestens 120 Fällen aus dem Familienrecht vor Antragstellung, hiervon mind. 60 gerichtliche Verfahren
  • Jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet

Im Jahr 2022 habe ich mich fortgebildet zu den Themen: aktuelle BGH-Rechtsprechung, aktuelles Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Umgangs- und Sorgerecht, Wechselmodell in der Praxis, u.a.

Mediatorin

Als ausgebildete Mediatorin (Fernuni Hagen) kann ich Sie begleiten bei der Lösung von Konflikten im familiären Bereich, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, in der Schule, uvm. 

Die Mediation ist eine sinnvolle und erfolgreiche Methode, Konfliktsituationen außergerichtlich, aber doch rechtsverbindlich, zu lösen.

Meine Unterstützung liegt darin, als neutrale, unabhängige Person die Interessen der Parteien zu klären und mit ihnen Ziele und Lösungen herauszuarbeiten, damit eine tragfähige Lösung für beide Parteien für die Zukunft gefunden werden kann und auch weitere Konflikte vermieden werden können.

Die Vorteile der Mediation:

  • Die Entscheidung und die Zukunft liegt allein in der Hand der Parteien– denn sie nehmen im Mediationsprozess ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr und es entscheidet keinen Dritter.
  • Mediation bietet ein unbürokratisches und flexibles Verfahren mit individuell abgestimmter Terminplanung, die beiden Parteien und deren privaten und beruflichen Verpflichtungen gerecht wird. Gegenüber einem – evtl. durch mehrere Instanzen gehenden - Gerichtsverfahren wird erheblich Zeit eingespart und man hat den Zeitplan selbst in der Hand.   
  • Es können zukunftsorientierte Lösungen gefunden werden, bei der alle Seiten gewinnen können und es können hierdurch wirtschaftlich sinnvollere und nachhaltigere Ergebnisse erzielt werden und der Konflikt endgültig beendet werden. Durch einen Gerichtsentscheid ist oft noch lange kein Ende des Konflikts gewährleistet, denn „Verlierer geben keinen Frieden“. 
  • Mediation bietet hohe Erfolgschancen: bei Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i.d.R. bei 80-90%. 
  • Die Kosten können gegenüber einem Gerichtsverfahren erheblich reduziert werden. 
  • Mediation gewährleistet Vertraulichkeit und die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

systemische Beraterin

Als systemische Beraterin betrachte ich meine Klienten als selbständig und als „Experten in eigener Sache“. Die Haltung der systemischen Berater baut auf Akzeptanz, Einfühlungsvermögen, Unvoreingenommenheit und Wertschätzung. Im Vordergrund steht die Annahme, dass jeder Mensch eigene Lösungen entwickeln kann und damit wird mit den vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen des Klienten gearbeitet. Es geht vornehmlich um die Aktivierung der Ressourcen, damit der Klient eigenverantwortlich und selbstorganisiert zu seinen individuellen Lösungen und Zielen zu gelangen.

Meine Ausbildung enthielt neben den Grundlagen der systemischen Beratung, der positiven Psychologie, Kommunikationsmodellen und Gesprächsführungkonzepten zahlreiche wichtige Elemente zur Ressourcenstärkung wie die Arbeit mit Glaubensätzen, inneres Team, Aufstellungsarbeit, Genogramm, Umgang mit Ambivalenzen und Zwickmühlen, uvm. Im Aufbaukurs wurden Inhalte zur systemische Mediation, Mobbing-, Stress- und Konfliktbearbeitung, systemisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, systemische Ressourcenarbeit sowie Biografiearbeit, Arbeit mit Gruppen und Teams, systemische Paar- und Eheberatung sowie systemische Trauerbegleitung vermittelt.

psychologische Beraterin

Durch meinen Wunsch für ein tieferes Verständnis für die menschliche Psyche habe ich mich als psychologische Beraterin ausbilden lassen. Wesentliche Inhalte meiner Ausbildung waren die Grundlagen der Psychologie, positive Psychologie, Wahrnehmungspsychologie, Entwicklungspsychologie, Beratungstechniken und -ansätze aus dem lösungsorientierten, dem ressourcenorientierten und dem systemischen Ansatz, Gesprächs- und Fragetechniken, Ressourcenarbeit und Ressourcenübungen, Achtsamkeitsübungen, Focusing, Imaginationsübungen, uvm. 

systemisch-integrative Paarberaterin

In dieser Weiterbildung geht es um die professionelle Begleitung bei Paarkrisen und Paarkonflikte, Gestaltung von nützlichen Settings für Paarberatung / Paartherapie, Verknüpfung verschiedener Beratungs- und Therapiekonzepte, psychologische und systemische Grundlagen.

Trotz umfassender Berufserfahrung in der Arbeit mit Paaren und der Ausbildung in der Mediation sowie der systemischen Beratung war es mir wichtig, hier noch einmal einen fachübergreifenden Überblick zu erhalten und ich habe hier nochmals eine Weiterbildung abgeschlossen.

Supervisorin

Als Supervisorin berate ich Einzelpersonen bei ihrem beruflichen Handeln und helfe Ihnen, sich zu prüfen, zu verbessern und bestimmte im Voraus gesetzte Ziele zu erreichen. Hierzu nutze ich Gespräche, praktische Arbeit aber auch Rollenspiele und Beziehungsdynamiken und bespreche und bearbeite vor allem das Zusammenarbeiten in einem beruflichen Umfeld.

Möglich sind  Fallsupervisionen, also das Besprechen einer konkreten Interaktion unter Einbezug der Selbstreflektion aber auch die Klärung von beziehungsbedingten, arbeitsbehindernden Interaktionen in einem Team oder Institutionen.

Inhalte meiner Supervisionsausbildung: die Durchführungsmethoden und Interventionen,  tiefenpsychologische Ansätze, epistemologische und systemische Grundlagen, Systemtheorie, insbesondere auch Burn-Out und innere Kündigung, uvm.

NLP-Practitioner

NLP, das Neurolinguistische Programmieren, ermöglicht Menschen Ihr persönliches Potenzial zu erweitern und zeigt Wege auf, wie man jederzeit darauf zugreifen kann. NLP macht unbewusste Muster bewusst und wenn sie uns bewusst sind, kann ich mich dafür entscheiden sie zu verändern. Muster, die uns daran hindern, unsere Ziele zu erreichen, können verändert, förderliche weiter ausgebaut und in andere Bereiche übertragen werden. Es kann zu mehr Verständnis des Gegenübers, positiveren Stimmungen, Wohlbefinden, Motivation und einer positiveren Ausstrahlung führen. 

Diese wirkungsvollen Techniken zur Persönlichkeitsentwicklung und Verbesserung der Kommunikation habe ich meinen Kursen gelernt und kann sie weitergeben, damit auch Sie diese in Ihrem Alltag anwenden können. 

NLP wird oftmals zu Unrecht als manipulative Methode verstanden. Hier hat sich meine DVNLP-zertifizierte Ausbildung jedoch eindeutig abgegrenzt. Hier wurde nach den Vorannahmen des NLP von einem sehr positiven, wertschätzenden und verständnisvollen Menschenbild ausgegangen: Nicht jeder hat die gleiche Meinung. Es gibt keine falschen oder richtigen Sichtweisen. Der Mensch trägt alle Ressourcen in sich. Hinter jedem Verhalten steckt eine positive Absicht. Menschen treffen stets die beste, Ihnen zur Verfügung stehende Wahl. Scheitern ist menschlich - wenn etwas nicht funktioniert, versuche es anders. uvm. 

Zur DVNLP-Ausbildung zählen insbesondere viele Stunden in Übungsgruppen und deren Begleitung durch ausgebildete Trainer.

Schlichtungsperson/Anerkannte Gütestelle

Streitschlichtung nach dem Schlichtungsgesetz:

Nach dem Schlichtungsgesetz konnten seit 1. Oktober 2000 in Baden-Württemberg bestimmte Klagen nur erhoben werden, wenn zuvor eine Schlichtung bei einer Gütestelle versucht wurde. 

Zur Durchführung des für die Klage erforderlichen Einigungsversuches wurden Gütestellen bei den Amtsgerichten eingerichtet worden. Die Gütestelle des Amtsgerichts vergab die dort eingereichten Schlichtungsanträge an Rechtsanwälte, die sich zur Durchführung von Schlichtungstätigkeiten bereit erklärt haben und in die beim Amtsgericht geführten Schlichterlisten eingetragen waren. 

Der vom Amtsgericht benannte Schlichter führte das Schlichtungsverfahren nach dem Schlichtungsgesetz durch und versucht, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen. Die erzielte Einigung war ein rechtswirksamer Vergleich aus dem auch die Zwangsvollstreckung möglich war – wie bei einem rechtskräftigen Urteil auch. 

Die diesbezügliche Schlichtertätigkeit übte ich von 2005 bis 2013 aus. Das baden-württembergische Schlichtungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.05.2013 aufgehoben worden (Gesetzblatt Baden-Württemberg GBl. 2013 S. 53). 

Anerkannte Gütestelle: 

Mit Beschluss des Präsidenten des Landgerichts Heilbronn vom 19.02.2009 wurde ich anerkannt als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. 

Die Gütestelle wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeschaltet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu vermitteln. 

Im Jahr 2020 habe ich aus Zeitgründen auf die weitere Tätigkeit als anerkannte Gütestelle verzichtet. Bei einem Bedarf nach einer anerkannten Gütestelle in Baden-Württemberg finden Sie hier weiterführende Informationen und Adressen.

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